Die Abgabefrist ist der 30.10.
Einzureichen sind das Antragsformblatt, die Projektbeschreibung, und der Finanzierungsplan.
Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH.
Die Abgabefrist ist der 30.10.
Einzureichen sind das Antragsformblatt, die Projektbeschreibung, und der Finanzierungsplan.
Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH.
Landesstelle für Suchtfragen e.V.