Die Abgabefrist ist der 15.2.2019.
Einzureichen sind die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan.
Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH, Fördermittel können nur von der Suchtselbsthilfe beantragt werden.
Die Abgabefrist ist der 15.2.2019.
Einzureichen sind die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan.
Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH, Fördermittel können nur von der Suchtselbsthilfe beantragt werden.
Landesstelle für Suchtfragen e.V.