Die Abgabefrist ist der 15.2.2019.
Einzureichen sind die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan.
Anmerkungen: Die Förderung erfolgt über die LSSH, Fördermittel können nur von der Suchtselbsthilfe beantragt werden.
Die Abgabefrist ist der 15.2.2019.
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