Am 01. August 2017 haben die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Handlungsempfehlungen für die Verbesserung des Zugangs nach qualifiziertem Entzug in die medizinische Rehabilitation Suchtkranker veröffentlicht.