- Aktuelle Neuigkeiten zur Mittelvergabe
- Abgabetermine für Anträge und Verwendungsnachweise
- Formulare zu Anträgen oder Verwendungsnachweisen
- Anforderungen zu Förderungen, Vergabekriterien und Checklisten
Verwaltung
Der Verwaltungsbereich Finanzen und Controlling informiert über aktuelle Neuigkeiten zur Vergabe von Fördermitteln. Hier erfahren Sie Abgabetermine für Anträge und Verwendungsnachweise und erhalten Informationen zu Anforderungen zu Förderungen wie Vergabekriterien und Checklisten. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Formulare zu Anträgen oder Verwendungsnachweisen herunterzuladen.
Die LSSH nimmt regelmäßig zu Anfragen des Landtages bzw. des Sozialausschusses Stellung.
Zu folgenden Drucksachen wurde wie folgt Stellung genommen:
Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW haben einen Antrag zur Förderung von eSport in Schleswig-Holstein gestellt und möchten eSport gesellschaftlich in das Gemeinwesen integrieren. Die Risiken, insbesondere die Suchtgefahr, wurden hierbei leider völlig außen Acht gelassen. Die LSSH wurde wie verschiedene andere Institutionen um eine Stellungsnahme gebeten.
Der Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein 2012-2017 von SPD, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sieht in VI.2.5 eine Änderung der Drogenpolitik vor und diskutiert dabei folgende Themen: eine Anhebung der Eigenbedarfsgrenze von Cannabis, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen und das Einführen des Instruments “Drug-Checking”. Im Auftrag des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung führte die LSSH eine landesweite Befragung der Fachkräfte der Suchtarbeit durch.
Aktuell wird das Thema Cannabis im Bundesgebiet stark diskutiert. Insbesondere ein Vorschlag der GRÜNEN, Cannabis unter bestimmten Bedingungen in Deutschland zu erlauben, stößt auf sehr geteilte Meinungen.
Ein paar allgemeine Informationen, die für alle Anträge und alle Vergabetöpfe gleichermaßen gültig sind:
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Krankenkassenanträge benötigen.
Falls darüber hinaus dennoch Fragen auftauchen sollten, steht Ihnen das Team der Landesstelle gerne zur Verfügung.
Die Antragsformulare beziehen Sie bitte über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V.
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T 0431 – 65 73 94 – 40
F 0431 – 65 73 94 – 55
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